Führerscheinklassen
Führerscheinklassen wurden neu geregelt (EU-Führerschein)
Übersicht: | |
Fahrerlaubnis alt: |
Fahrerlaubnis neu: |
1: leistungsunbeschränkte Krafträder
1a: Kräder bis 25 KW, nicht mehr als 0,16 kW/kg, Erwerb der Kl.1 nur möglich nach mind. 2jährigem Besitz der Klasse 1a und ausreichender Fahrpraxis (mind.4000 km) |
A: leistungsunbeschr. Kräder, Berechtige zum Führen leistungsunbeschr. Kräder erst nach mind.2 Jahren Fahrerfahrung auf Krädern bis 25 kW, nicht mehr als 0,16 kW/kg |
1b: Kräder bis 125 ccm, bis 11 Kw:
Für 16- und 17 jährige ; 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit |
A1: Inhalt unverändert. |
2: Kfz bis7,5 t | B: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers, die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zul. Gesamtmasse des Zuges 3,5t nicht übersteigen
BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, der nicht in die Klasse B fällt C1: Kfz zw. 3,5 t und 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg C1E : Kfz der Klasse C1 mit Anhänger über 750 kg, sofern die zul. Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs und die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreiten |
2.3: (je nach dem zul.Gesamtgewicht des Fahrzeugs +)Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen in Kraftomnibussen | D : Kraftomnibusse mit mehr als 8Plätzen
D 1 : Kraftomnibusse mit mehr als 8, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen DE : Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg D1E: wie D1 mit Anhänger über 750 kg, so die zul. Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschritten und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung benutzt wird |
4: Kleinkräder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm / 50 km/h | M: Kleinkräder und Fahräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm und 45 km/h |
… alles weitere finden Sie in der Fahrerlaubnisverordnung (FeVo)
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