06Sep
2017
Logmann / / 0 Kommentar(e)
Bußgeldbescheid
“Bußgeldbescheid“= verkehrsrechtliche Ahndung einer Übertretung (nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch allgemein durch andere Ordnungsbehörden denkbar) Achtung : Nach Zustellung eines derartigen Bußgeldbescheides muss der Betroffene innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen gegen diesen Bußgeldbeschluss Einspruch einlegen, wenn er sich gegen den Vorwurf wehren will. Ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Auf den Einspruch hin muss dann eine gerichtliche Überprüfung erfolgen, wenn nicht von Seiten der Ordnungsbehörde eine Einstellung des Verfahrens erfolgt.